Luxemburg zum Zweiten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat seine Haltung von 2011 nochmals bekräftigt: Asylsuchende dürfen nicht in EU-Länder abgeschoben werden, in denen «systematische Mängel» im AsylÂsystem herrschen.
Bisher galt das Prinzip, dass immer jenes Land für einen Asylantrag zuständig ist, in dem ein Asylbewerber EU-Boden betritt. Zieht er von dort in einen anderen EU-Staat weiter, kann er zurückgeschickt werden. So sieht es das Dublin-Abkommen vor. Nun haben die obersten EU-Richter im Fall eines Iraners anders entschieden: Er darf in Deutschland bleiben, obwohl er über Griechenland in die EU eingereist war. Den Euro dürfen die Griechen behalten, aber den EU-Stan ...