Der hübsche, schlaksige 19-Jährige mit dem zerzausten schwarzen Haar wurde vom Zürcher Stadtrichter zweimal gebüsst. Einmal mit fünfzig Franken wegen «grober öffentlicher Verletzung von Sitte und Anstand im Zustand der Betrunkenheit», ein andermal mit zweihundert wegen: «vorsätzlichen über den Gemeingebrauch hinausgehenden Benützens des öffentlichen Grundes zum politischen Sonderzweck der Teilnahme an der alljährlich als unbewilligt bekannten und auch diesmal nicht bewilligten Nachdemonstration zur 1.-Mai-Kundgebung».
Letztere Formulierung hätte mindestens eine Erwähnung im Hohl-Spiegel verdient. Denn was, zum Kuckuck, darf man sich unter einem «über den Gemeingebrauch hi ...