Es war die knappste eidgenössische Volksabstimmung aller Zeiten: Am 14. Juni 2015 nahmen die Stimmbürger die Revision des Radio- und Fernsehgesetzes mit nur gerade 3649 Stimmen Unterschied an. In der deutschen Schweiz stimmten lediglich die Kantone Graubünden (mit seinen rätoromanischen Sendern) und Basel-Stadt (mit linker Mehrheit) zu. Der Schock im Establishment sass tief, hatten doch fast alle Parteien und selbst der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse der Einführung einer geräteunabhängigen Zwangsgebühr zugestimmt. Diese wurde vom Bundesgericht als Steuer beurteilt; dabei handelt es sich allerdings um die einzige Steuer ohne Verfassungsrang, so d ...