Zwingendes Völkerrecht (ius cogens) bildet eine Schranke für jede Verfassungsrevision und damit vor allem eine Schranke für eidgenössische Volksinitiativen. Stolz schlugen sich die Staatsrechtler auf die Brust, als mit der 1999 angenommenen neuen Bundesverfassung solches – «wohl einzigartig unter den heute geltenden Grundgesetzen», so einer ihrer Koryphäen – in Stein gemeisselt wurde.
Gegen eine solche Schranke ist nichts einzuwenden, wenn Klarheit über den Begriff des ius cogens besteht. Andernfalls läuft die Demokratie Gefahr, vom Völkerrecht – genauer: von demokratisch nicht Âlegitimierten, oft anonymen Mächten, die uns den Inhalt des ius cogens vorschreiben und diesen ...