Seit zwei Wochen diskutiert die Schweiz den Fall des Badener Stadtammanns und Nationalrats der Grünen, Geri Müller. Dem Politiker wurden private Nacktaufnahmen zum Verhängnis, die er privat einer Internetbekannten schickte, mit der er einen privaten virtuellen Austausch pflegte. Müller beging keine Straftat, er verletzte kein Gesetz.
Kein Amtsmissbrauch, keine Straftat
Es gibt keinen Amtsmissbrauch und keine unstatthaften Druckversuche gegen die Frau, die aus Enttäuschung die politischen Gegner Müllers und die Presse aktivierte, um ihrerseits den unvorsichtigen Stadtammann unter Druck zu setzen. Müller war dumm, aber er hat sich korrekt verhalten. Erst als ihm die Frau zum w ...