Plädoyer für die Anzüglichkeit, Europäischer Gerichtshof gegen die Schweiz, Kevin Costners ungewöhnliche Karriere, Robert Hunger-Bühler über Haikus
Suchbegriff

Die Weltwoche bietet tägliche Analysen, exklusive Berichte und kritische Kommentare zu Politik, Wirtschaft und Kultur.

Konto Anmelden
Abonnemente
Jedes Abo eine Liebeserklärung an die Meinungsvielfalt.
AboDigital
Für alle, die Online lesen wollen
Alle Artikel online lesen
E-Paper inklusive
App (iOS & Android)
AboPrint & Digital
Printausgabe & digital jederzeit dabei
Wöchentliche Printausgabe
Alle Artikel online lesen
E-Paper inklusive
App (iOS & Android)
Sind Sie noch nicht überzeugt? Details zu den Abos
Die Weltwoche

Plädoyer für die Anzüglichkeit, Europäischer Gerichtshof gegen die Schweiz, Kevin Costners ungewöhnliche Karriere, Robert Hunger-Bühler über Haikus

Intern

Plädoyer für die Anzüglichkeit, Europäischer Gerichtshof gegen die Schweiz, Kevin Costners ungewöhnliche Karriere, Robert Hunger-Bühler über Haikus

Anzüglichkeiten sind ein Minenfeld. Zum guten Ton gehörten sie zwar nie, trotzdem genossen sie eine gewisse Salonfähigkeit. Im derzeitigen woken Ideal der Reinheit und in dessen klar umrissenem Gut und Böse hat die verbale Zweideutigkeit aber nichts mehr zu suchen. Schade, findet unsere Autorin Sylvie-Sophie Schindler. In ihrem Plädoyer für Unschärfe und Zwischentöne geht sie dem gesellschaftlichen Phänomen auf den Grund. zur Story

This content is subject to copyright.
Mehr Zweideutigkeiten, bitte. (Bild: Sunset Boulevard/Corbis/Getty Images)
This content is subject to copyright.

Der neuste Schuldspruch des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) gegen die Schweiz hat wenig Begeisterung, aber viel Konsternation ausgelöst. Wie konnte es dazu kommen, dass sich unser Land angeblich gegen die Rechte von selbsternannten «Klimaseniorinnen» vergangen haben soll? Der Ursprung liegt am Beitritt in den Europarat 1963 und zur EMRK 1974. Es gab schon damals einzelne Politiker, die vor fremden Richtern warnten und die Klagen von einzelnen Personen gegen Staaten absurd fanden. Doch sie wurden bundesrätlich beruhigt: Eine Verurteilung der Schweiz sei undenkbar. zur Story

Schauspieler Kevin Costner schlug stets eigene Wege ein. Manch einer rieb sich die Augen, als der Frauenschwarm Anfang der neunziger Jahre den Western aus der Versenkung hob und mit «Dances with Wolves» den Regie- und den Produzenten-Oscar holte. Die Faszination für das archetypische amerikanische Filmgenre liess ihn nicht mehr los. Jetzt, mit 69, legt er nach: Dieses Jahr bringt Costner seinen Mehrteiler «Horizon: An American Saga» ins Kino. Unser Autor Harold von Kursk hat den bodenständigen Hollywoodstar mehrmals getroffen und sich mit dessen ungewöhnlicher Karriere auseinandergesetzt. zur Story

Das japanische Haiku ist die kürzeste Gedichtform der Weltliteratur: Es umfasst immer nur drei kurze Zeilen, die ein konkretes Ereignis beschreiben, oft eine Naturbeobachtung und dadurch ausgelöste Gefühle. Haikus haben eine jahrhundertealte Tradition, die bis heute lebendig ist – allein in Japan schreiben zwei Millionen Menschen regelmässig Haikus. Der Schauspieler Robert Hunger-Bühler hat vor zwanzig Jahren die Magie dieser poetischen Form entdeckt. Seither haben ihn die Haikus nicht mehr losgelassen, diese Meisterwerke in wenigen Silben, in denen die Sprache in einen Schwebezustand gerät. zur Story

Ihre Weltwoche

Abonnement
1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen
1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen
1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen
1. Start
2. Ihre Angaben
3. Zahlungsart
4. Abo prüfen
1. Start
2. Ihre Angaben
3. Abo prüfen
Startdatum: 01.04.2026
Mit der Bestellung akzeptieren Sie unsere AGBs.
Ihre Angaben
  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
  • Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
  • Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
    (Newsletter kann jederzeit wieder abbestellt werden)

Netiquette

Die Kommentare auf weltwoche.ch/weltwoche.de sollen den offenen Meinungsaustausch unter den Lesern ermöglichen. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass in allen Kommentarspalten fair und sachlich debattiert wird.

Das Nutzen der Kommentarfunktion bedeutet ein Einverständnis mit unseren Richtlinien.

Scharfe, sachbezogene Kritik am Inhalt des Artikels, an Protagonisten des Zeitgeschehens oder an Beiträgen anderer Forumsteilnehmer ist erwünscht, solange sie höflich vorgetragen wird. Wählen Sie im Zweifelsfall den subtileren Ausdruck.

Unzulässig sind:

  • Antisemitismus / Rassismus
  • Aufrufe zur Gewalt / Billigung von Gewalt
  • Begriffe unter der Gürtellinie/Fäkalsprache
  • Beleidigung anderer Forumsteilnehmer / verächtliche Abänderungen von deren Namen
  • Vergleiche demokratischer Politiker/Institutionen/Personen mit dem Nationalsozialismus
  • Justiziable Unterstellungen/Unwahrheiten
  • Kommentare oder ganze Abschnitte nur in Grossbuchstaben
  • Kommentare, die nichts mit dem Thema des Artikels zu tun haben
  • Kommentarserien (zwei oder mehrere Kommentare hintereinander um die Zeichenbeschränkung zu umgehen)
  • Kommentare, die kommerzieller Natur sind
  • Kommentare mit vielen Sonderzeichen oder solche, die in Rechtschreibung und Interpunktion mangelhaft sind
  • Kommentare, die mehr als einen externen Link enthalten
  • Kommentare, die einen Link zu dubiosen Seiten enthalten
  • Kommentare, die nur einen Link enthalten ohne beschreibenden Kontext dazu
  • Kommentare, die nicht auf Deutsch sind. Die Forumssprache ist Deutsch.

Als Medium, das der freien Meinungsäusserung verpflichtet ist, handhabt die Weltwoche Verlags AG die Veröffentlichung von Kommentaren liberal. Die Prüfer sind bemüht, die Beurteilung mit Augenmass und gesundem Menschenverstand vorzunehmen.

Die Online-Redaktion behält sich vor, Kommentare nach eigenem Gutdünken und ohne Angabe von Gründen nicht freizugeben. Wir bitten Sie zu beachten, dass Kommentarprüfung keine exakte Wissenschaft ist und es auch zu Fehlentscheidungen kommen kann. Es besteht jedoch grundsätzlich kein Recht darauf, dass ein Kommentar veröffentlich wird. Über einzelne nicht-veröffentlichte Kommentare kann keine Korrespondenz geführt werden. Weiter behält sich die Redaktion das Recht vor, Kürzungen vorzunehmen.