Der gesetzliche Auftrag ist klar und unbestritten: Der Staat bestraft Täter und soll diese «resozialisieren», also mit erzieherischen und therapeutischen Massnahmen wieder auf den rechten Weg bringen. Damit es keine weiteren Opfer gibt. Doch die oft teuren Massnahmen stehen unter zunehmender Kritik. So forderte Nationalrat Ulrich Giezendanner (SVP) mit Blick auf den Fall «Carlos», dass bei einem Misserfolg einer Massnahme jene zahlen sollen, welche diese veranlasst haben.
Klingt gut. Doch was würde das konkret bedeuten? Ein Staatsangestellter müsste die gescheiterte Massnahme nachträglich aus seinem Sack finanzieren, was in vielen Fällen wohl den Âfinanziellen Ruin bedeuten würde ...