Bis zum 3. Dezember können 262 (in Worten: zweihundertzweiundsechzig) Ämter und Organisationen sich zur geplanten Änderung der Tierschutzverordnung (TSchV), der Verordnung über Ausbildungen in der Tierhaltung und im Umgang mit Tieren sowie der Verordnung über die Haltung von Nutztieren und Haustieren äussern. Solche Vorgänge laufen jährlich dutzendfach ab, heissen «Vernehmlassung» und haben sich bewährt.
Ohne jede Konsultation und ohne jede Mitteilung an die Öffentlichkeit hat der Bundesrat am 4. Juli einen Beschluss gefasst, der nicht nur den Schweizer Finanzplatz umkrempelt, sondern die Rechtsordnung des Landes: Die Schweiz werde neu auch «Gruppenanfragen» beantworten. D ...