Was bis jetzt geschah. Am 8. April stellte Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht in Heidelberg, beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe «einen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung wegen Angriffs auf den Bestand der Bundesrepublik Deutschland durch die Corona-Verordnungen aller 16 Bundesländer». Das Gericht wies den 36 Seiten langen Antrag ohne inhaltliche Prüfung wegen mangelnder Eilbedürftigkeit zurück. Einen Tag später, am 9. April, bekam Beate Bahner von der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg eine Vorladung. Gegen sie laufe ein «Ermittlungsverfahren wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten gemäß ...