In den siebziger Jahren des letzten Jahrhunderts stand in der deutschen Stadt Wuppertal ein Schornsteinfeger wegen Mordes vor Gericht. Er sollte eine junge Frau erstochen haben, und um ein Haar wäre er auch verurteilt worden: Ein Sachverständiger hatte völlig richtig festgestellt, dass die am Tatort vorgefundenen Blutspuren nur von einem verschwindend kleinen Teil der Bevölkerung stammen konnten, darunter auch der Schornsteinfeger. Der Richter zog daraus den Schluss, dass mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der Schornsteinfeger auch den Mord begangen haben müsse.
Jedoch brachte dieser kurz darauf ein wasserdichtes Alibi herbei und musste freigesprochen werden. Aber nicht all ...