Im Ständerat brennt das föderalistische Feuer zwar nur noch selten, doch im letzten März loderte es wieder einmal hell. Stein des Anstosses war das Bundesgericht, genauer gesagt, der wachsende Druck, den die Lausanner Richter seit geraumer Zeit auf das kantonale Wahlrecht ausüben und der namentlich in den Innerschweizer Kantonen das Blut schon mehrfach in Wallung gebracht hat.
Rebellion gegen das Bundesgericht
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