Der Spruch des Bundesgerichts ist klipp und klar. Am 21. Dezember des abgelaufenen Jahres hatten die Lausanner Richter unter Präsident Lorenz Meyer wieder einmal über die Kollegen vom Bundesverwaltungsgericht zu befinden. Ihr Urteil: Die Verfahren der Asylrichter dauerten zu lang. Es könne nicht mehr von einem «ordnungsgemässen» Geschäftsgang gesprochen werden.
Konkret ging es um das Revisionsgesuch einer Äthiopierin, die sich als eritreische Staatsbürgerin ausgegeben hatte. Die zuständige Richterin liess den Fall 21 Monate lang liegen. Das Bundesgericht kommt nun zum Schluss, eine solche Arbeitsweise sei unzulässig. Im Asyl- und Ausländerwesen sei zwar über eine «grosse Anzahl ...