Nach Jahrhunderten religiöser Intoleranz und unzähliger Glaubenskriege gehörte die Einführung der Religionsfreiheit zu den grossen aufklärerischen Errungenschaften. In der Schweiz erhielten die Juden 1866 die Niederlassungsfreiheit, das Jesuitenverbot wurde gar erst am 20. Mai 1973 per Volksabstimmung (55 Prozent Ja-Anteil) aus der Bundesverfassung gestrichen. Niemand wünscht sich die alten Zeiten zurück, jeder soll an das glauben dürfen, was er will: ob an Jesus, an Mohammed, an Veganismus, an Yoga, an Scientology, an Mike Shiva oder an gar nichts. Der Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK; «Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit») und der ÂArtikel� ...