Beförderung der gemeinsamen Wohlfahrt der Eidgenossen» lautete einer der «Zwecke» des Bundes in der Verfassung von 1848. Das war für die Gründer des Bundesstaats selbstverständlich, vielleicht gerade weil es damals noch keinen Sozialstaat gab. Heute nun werden AHV, IV oder Krankenversicherung nur noch selten als «Solidarwerke» bezeichnet. Und wenn es etwa um die steigenden Kosten im Gesundheitswesen geht, dann finden wir statt der Solidarität nur noch eigennützig hanÂdelnde Gruppen von Ärzten, Versicherern und Spitälern, die sich gegenseitig den Schwarzen Peter zuschieben. Auch die Versicherten wechseln sofort «ihre» Kasse, wenn sie bei Comparis im ÂInternet einen günstiger ...