Das Timing war so gut, dass es schwerfällt, an einen Zufall zu glauben. Kaum hat Bundesrat Christoph Blocher (SVP) seine Debatte über Volksrechte und Rechtsstaat lanciert, publiziert das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) einen Grundsatzentscheid, der exemplarisch zeigt, was der Justizminister mit seiner Richterschelte im Visier hat. Die obersten Asylrichter im Lande haben verfügt, dass im Zweifel (also praktisch immer) auch Asylbewerber, die sich nicht ausweisen und identifizieren, Anspruch auf ein ordentliches Verfahren haben. Damit wird ein zentrales Anliegen der im letzten Herbst vom Volk beschlossenen Revision des Asylrechts faktisch wieder ausser Kraft gesetzt, bevor sie überhaupt ri ...