Richter: Sie sind verzeigt worden, weil Sie ein Rotlicht überfahren haben. Auf dem Beweisfoto sind Sie eindeutig als Lenker erkennbar. Dennoch bestreiten Sie, den Wagen gelenkt zu haben?
Angeklagter: Nein, das bestreite ich nicht.
Richter: Aber Sie bestreiten, bei Rot über die Kreuzung gefahren zu sein?
Angeklagter: Auch das bestreite ich nicht.
Rot-grün
Richter: Weshalb haben Sie dann Einsprache gegen den Strafbefehl ...