Einige Sekunden lag Stille im Gerichtssaal. Der Angeklagte schaute den Gerichtspräsidenten verdutzt an. Dann sagte er: «Ich habe nach Recht, Wissen und Gewissen gehandelt. Ich habe meine Pflicht nicht verletzt.» Erneut wurden er und sein Kollege, der neben ihm sass, zu einem Vorfall befragt, den sie schon mehrmals in allen technischen Einzelheiten geschildert hatten und über den es, nach ihrer Ansicht, eigentlich nichts zu diskutieren gab, weil sie genau nach Vorschrift und somit korrekt gehandelt hatten. Die Vorinstanz sprach beide frei.
Die SBB-Lokomotivführer Ernst Kuhn und Christian Leuthold* waren der fahrlässigen Tötung angeklagt. Weil die Staatsanwaltschaft Berufung gegen den ...