Der Entscheid E-5022/2017 des Bundesverwaltungsgerichtes (BVGer) in St. Gallen erfolgte fast auf den Tag genau mit dem Friedenspakt zwischen Äthiopien und Eritrea. Doch das Urteil war zu diesem Zeitpunkt längst gefällt. Der Bruderkrieg zwischen den beiden Ländern am Horn von Afrika war auch längst beendet, als das höchste Schweizer Migrationsgericht – damals noch die Asylrekurskommission (ARK) – im Dezember 2005 entschied, dass eritreische Dienstverweigerer Asyl bekommen sollten. 37 000 Eritreer haben seither von diesem Angebot Gebrauch gemacht und sind in die Schweiz umgezogen. Das geht nun nicht mehr so einfach. Letzte Woche hat das BVGer en ...