Stellen Sie sich vor, ein US-Präsident würde verkünden, dass er den ersten muslimischen Richter ernennen werde, da noch nie ein Muslim an den Obersten Gerichtshof berufen worden sei. Das wäre zweifellos verfassungswidrig: Artikel VI der Verfassung besagt, dass «niemals ein religiöser Bekenntnisakt zur Bedingung für den Antritt eines Amtes oder einer öffentlichen Vertrauensstellung im Dienst der Vereinigten Staaten gemacht werden darf».
Rufschädigende Ausgrenzung
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