Die Bundesanwaltschaft entschied letzte Woche, auf ein Strafverfahren wegen Âverbotener Steuereintreibung durch Eritrea auf Schweizer Staatsgebiet zu verzichten. Die Bundeskriminalpolizei (Fedpol) hatte zuvor Strafanzeige eingereicht, weil Vertreter EriÂtreas bei Landsleuten eine «Diaspora-Steuer» von zwei Prozent erheben. Als Belege hatte das Fedpol angeführt, dass das eritreische KonÂsulat vorgedruckte Einzahlungsscheine mit dem Vermerk «2 %» in Umlauf gesetzt und ein ÂKonto bei der UBS für eingehende Zahlungen eingerichtet hatte. Die Bundesanwaltschaft kam aber zum Schluss, dass das als konkrete Anhaltspunkte für eine verbotene hoheitliche Tätigkeit in der Schweiz nicht gen� ...