Im Ständerat tat sich am 12. Dezember 2001 Erstaunliches: Mit 25 zu 0 Stimmen sprach sich der Erstrat für die Revision des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG) aus und damit für den straffreien Konsum und Anbau von Cannabis. «Eine Anpassung an die Realität», kommentierte Gesundheitsministerin Ruth Dreifuss. Für den Verkauf von Hanf, Haschisch und Marihuana soll das Opportunitätsprinzip gelten, der Bundesrat legt demnach fest, ab welcher Menge illegal gehandelt wird. Der Verkauf an Jugendliche unter 18 Jahren und der Drogentourismus werden weiterhin strafrechtlich verfolgt. Cannabis bleibt – auch nach der Revision – eine illegale Substanz. Eine komplette Legalisierung ist nicht reali ...