Das Urteil einer deutschen Richterin, welche die körperliche Züchtigung einer Ehefrau durch ihren Gatten mit Verweis auf das Scharia-Recht billigte, sorgte für Aufregung. Doch auch die Schweizer Justiz hat vor einem Jahr in einer Ehefrage islamisches über nationales Recht gestellt. Und anders als in Deutschland wurde das betreffende Verdikt nicht etwa von einer verirrten Bezirksrichterin begründet, sondern von einer Oberinstanz, genauer von der Asylrekurskommission, die seit Anfang 2007 immerhin Teil des neugeschaffenen Bundesverwaltungsgerichtes ist. Das Urteil hat mithin Grundsatzcharakter.
Die Vorgeschichte: Im April 2000 stellt der Ägypter X ein Asylgesuch, das im Dezember 2002 abg ...