Die Erlösung für Thomas Matter datiert vom 3. Juni 2008: kein Betrug. Keine Veruntreuung. Keine ungetreue Geschäftsbesorgung. Kein Insiderhandel. Keine Nötigung. Keine Verletzung des Bankgeheimnisses. Nichts, aber auch gar nichts hat die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich im Strafverfahren Rumen Hranov vs. Thomas Matter erhärten können und folgerichtig eine Einstellungsverfügung angeordnet. Thomas Matter, der ehemalige Swissfirst-Chef, könnte zufrieden sein: Alle Strafanträge sind damit vom Tisch, der Fall juristisch erledigt.
Zufrieden ist Matter aber nicht. Namentlich irritiert ihn weiterhin die NZZ am Sonntag (NZZaS). Keine andere Zeitung befasste sich derart mit dem Fall Swi ...