Das Rezept ist einfach und erprobt: Man nehme ein provokatives Sujet, entwerfe damit eine Politkampagne, kündige diese in der Sonntagspresse an – und schon rollt die «Darf man das?»-Debatte, bei der die Sujets zwangsläufig immer wieder vorgezeigt werden. Namentlich die SVP hat von diesem Gratisangebot schon öfters Gebrauch gemacht. Jetzt tut es der Gewerkschaftsbund (SGB). Für die Kampagne gegen die IV-Revision lässt er die Bundesräte Couchepin und Merz in einen Rollstuhl montieren. Blocher wurde ein Bein amputiert und ein Blindenstock in die Hand gedrückt. SVP-Präsident Ueli Maurer bekam eine Armprothese mit Haken aufgepfropft. Die Moral von der Geschicht ist eine schon fast pastorale Warnung: «Wehe euch rechten Sozialabbauern, auch euch kann es treffen!»
Darf man das? Die Einwände aus dem bürgerlichen Lager muten unbeholfen an. Was soll daran schon «geschmacklos» (Fulvio Pelli, FDP) sein, wenn Körper von Behinderten abgebildet werden? «Die Behinderung kommt als etwas Negatives herüber», monierte Nationalrat Marc Suter (FDP) – als ob Behinderungen auch etwas Positives sein könnten. Gewiss, man könnte sich fragen, warum die Mehrheit der Bundesräte (Samuel Schmid inklusive) vom virtuellen Massaker verschont blieb. Doch wenn eine Kampagne ausgewogen wäre, dann wäre es keine Kampagne. Bemerkenswert ist hingegen die Kritik aus den eigenen Reihen. Ständerätin Simonetta Sommaruga (SP) etwa fand die Aktion «völlig deplatziert». Anita Fetz, ihre Ratsgenossin aus Basel, warnte: «Solche Provokationen lenken nur vom eigentlichen Thema ab.» Hermann Strittmatter, dem sozialdemokratischen Werbeprofi, schwant sogar eine «selbstmörderische Aktion».
Arme Seele
Tatsächlich lenkt die Stilfrage vom Kern der Sache ab. Die Gewerkschaften können indes nur hoffen, dass es so bleibt. Denn ihre Kampagne rückt just eine Tatsache in den Mittelpunkt, die für die Vorlage spricht: Die abgebildeten «klassischen» Invaliden im Rollstuhl oder am Stock sind eine kleine Minorität unter den IV-Bezügern, die von der Revision kaum betroffen ist. Vor allem: Eben diese Gruppe müsste eigentlich ein Interesse daran haben, dass der Begriff «Invalidität» wieder klarere Konturen bekommt und alles unternommen wird, um Behinderte in die Arbeitswelt zu integrieren, und dies sind denn auch die Hauptanliegen der Vorlage. Die vorgesehenen Leistungskürzungen sind dagegen marginal und werden zu einem grossen Teil durch andere soziale Institutionen aufgefangen.
Die meisten IV-Bezüger sind für den Laien schon lange nicht mehr als solche erkennbar. In vier von fünf Fällen basiert die Rente heute auf einer schwer objektivierbaren Diagnose: seelische Leiden (40 Prozent aller Fälle), schmerzende Knochen und Bewegungsorgane (21 Prozent), Unfallfolgen (10 Prozent) und Störungen des Nervensystems (7 Prozent). Die Zahl der psychischen Erkrankungen hat sich in den vergangenen zehn Jahren fast verdoppelt. Probleme mit dem Bewegungsapparat nahmen um rund die Hälfte zu. Geburtsgebrechen und andere Krankheiten – also die «klassischen» IV-Fälle – blieben nahezu konstant. Praktisch verdoppelt haben sich die Zusatzleistungen für Betroffene, die mit der Rente nicht auskommen. Gestiegen ist auch der Ausländeranteil, der sich 2005 auf knapp 40 Prozent belief. Das heisst: Bei Immigranten ist das Risiko einer Invalidität im Schnitt fast doppelt so hoch.
Als die Invalidenversicherung 1960 gegründet wurde, bezogen 0,4 Prozent der Bevölkerung eine IV-Rente. Heute sind es 5,5 Prozent aller Erwachsenen, bei den über 60-Jährigen sogar 15 Prozent – trotz medizinischem Fortschritt. Medizinisch ist diese Entwicklung nicht zu begründen, auch wenn sich nachweisen lässt, dass etwa in Basel eine hohe Dichte an Psychiatern mit einer ungewöhnlichen Zunahme von psychischen Erkrankungen zusammenhängt.
Das Phänomen wurzelt in einer eigentlichen Verluderung des Invaliditätsbegriffs und ist politischer Natur. Unter der sozialdemokratischen Troika von Innenministerin Ruth Dreifuss und ihrem Chefbeamten Otto Piller (Sozialversicherungen) sowie Vizedirektorin Beatrice Breitenmoser mutierte die IV während der Wirtschaftskrise in den neunziger Jahren zusehends zu einem Auffangbecken für überzählige Arbeitskräfte. Davon profitierte nicht nur die Privatwirtschaft. Im Jahr 2002 schoben etwa die SBB 40 Prozent der 586 Mitarbeiter, die sie damals in die Zwangspensionierung schickten, an die IV ab. Eine unrühmliche Rolle spielen in dieser Disziplin auch die Sozialämter, die zur Entlastung ihrer Kassen bis zu einem Drittel ihrer Klientel in die IV auslagern. Wie Fallbeispiele aus der Stadt Zürich zeigen (Weltwoche Nr. 15.07), werden Leute in die Invalidenversicherung gedrängt, die kein klares Krankheitsbild ausweisen.
Eine Trendwende wurde bereits mit der 4. IV-Revision eingeleitet, die im Januar 2004 in Kraft trat und den Einfluss der Hausärzte auf eine Rentengewährung markant einschränkte. Die Folge: 45 Prozent der Rentenanträge von Hausärzten werden heute als unbegründet zurückgewiesen, die Neurenten gingen um rund ein Drittel zurück. Hauptanliegen der aktuellen IV-Revision dagegen ist die Früherkennung von gesundheitlichen Problemen. So will man den Betroffenen helfen, bevor sie aus dem Arbeitsmarkt fallen. Arbeitswillige können mit grosszügiger und schneller Unterstützung rechnen – die andern aber müssen neuerdings damit rechnen, keine Rente mehr zu erhalten.
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