Heute wird es heiter. Es geht um das neuste Gerichtsurteil zur Causa Spiess-Hegglin. Wir starten denn mit einem alten Witz.
Frage: Wie verliert man und wie gewinnt man vor Gericht? Man verliert, wenn man das Gesetz gut kennt. Man gewinnt, wenn man den Richter gut kennt.
Damit sind wir in Zug. Dort legte Kantonsgerichtspräsident Werner Staub letzte Woche ein absonderliches Urteil vor. Er verbot der Tages-Anzeiger-Journalistin Michèle Binswanger präventiv, ein Buch über die wichtigsten Elemente der Zuger Sexaffäre von 2014 zu schreiben.
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