Ein Flüchtling, der zwischendurch in sein Herkunftsland zurückreist, ist offenkundig kein Flüchtling. Das leuchtet jedem Kind ein. Kein Mensch reist freiwillig in ein Land, sei es zum Verwandtenbesuch oder aus anderen Gründen, wo ihm Tod oder Folter drohen. Um einem Missbrauch des Asylrechts vorzubeugen, gilt in der Schweiz deshalb auch für anerkannte Flüchtlinge ein Heimreiseverbot. Das gehört zu den ersten Dingen, die man jedem erklärt, der einen Asylantrag stellt.
Schildbürgerstreich
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