Die Abkommen von Schengen und Dublin sehen zwischen ihren Mitgliedstaaten eine Intensivierung der grenzüberschreitenden Polizei- und Asylzusammenarbeit vor. Zu den wichtigsten Instrumenten gehören bei Schengen die europäische Fahndungsbank SIS; ferner im Rahmen von Dublin die europäische Datenbank Eurodac, mit der sichergestellt wird, dass der abgewiesene Asylsuchende nur in einem Dublin-Land ein Asylgesuch stellen kann. Die Schweiz als Nicht-EU-Mitglied will und kann nicht Mitglied von Schengen und Dublin werden, möchte sich jedoch diesen zwei Systemen assoziieren. Denn ausserhalb dieser beiden Systeme würde unser Land zu einem Tummelfeld der auf dem westeuropäischen Festland tätige ...