Ex-Banker Rudolf Elmer hat Kundendaten via Wikileaks veröffentlicht, damit seinen ehemaligen Arbeitgeber erpresst und das Bankgeheimnis verletzt. Er kam mit einer eher milden Geldstrafe davon. Ist das Urteil für Sie nachvollziehbar?
Die Privatsphäre ist ein sehr hohes Gut. Das entspricht insbesondere dem Verständnis, das wir Schweizer vom Individuum und von seiner Beziehung zum Staat haben. Entsprechend sollte die Privatsphäre auch durch das Gesetz geschützt werden.
Im April treten Sie als vollamtlicher Verwaltungsratspräsident der Credit Suisse zurück. Damit geht der Letzte der alten Garde in Pension. Verspüren Sie Wehmut?
Es waren 38 Jahre im Dienste der Bank, davon 29 Jahre i ...