Stefan Keller hat alle Eigenschaften, die ihn für seine Sonderermittlungen gegen Ex-Bundesanwalt Michael Lauber und weitere Verdächtigte ungeeignet machen: Er ist geltungssüchtig, unterbeschäftigt und fachlich angreifbar. Jetzt hat das Bundesstrafgericht dem «ausserordentlichen Bundesanwalt» verboten, weiterhin wegen nicht protokollierter Treffen gegen Fifa-Chef Gianni Infantino zu ermitteln. Denn Stefan Keller habe sich «unzutreffend», «irreführend» und «tatsachenwidrig» über Infantino geäussert. Im Klartext: Er hat vorverurteilt und gelogen.
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