Mit der Revision des Scheidungsrechtes im Jahr 2000 haben sich wesentliche Änderungen ergeben. Zuvor ging das Gesetz davon aus, die Ehe habe lebenslänglich zu bestehen und könne nur unter bestimmten Voraussetzungen aufgelöst werden. Heute hingegen kann jeder Ehegatte, unabhängig von den Beweggründen und ohne weitere Begründung, sich auch gegen den Willen des anderen scheiden lassen. Einzige Bedingung ist, dass die Ehegatten während einer bestimmten Zeit nicht mehr zusammenwohnen, momentan sind es zwei Jahre. Keine Rolle spielt, ob man einvernehmlich entschied, nicht mehr zusammenzuwohnen.
Nach altem Recht war dem nicht so. Getreu dem Grundsatz, dass das eheliche Gelübde ewig gelten ...