Bald wird die Bundesversammlung wieder Bundesrichter wählen. Sie wird dabei im Prinzip – mit der Existenz der SVP hat sie sich auch hier noch nicht richtig angefreundet – dem Parteienproporz folgen. Das ist weltweit eine Besonderheit, selbst wenn natürlich auch in andern Staaten auf die ideologische Haltung der zu Ernennenden geachtet wird. Aber in der Realität wirkt sich das auf den Gang der schweizerischen Rechtsprechung weniger stark aus, als man annehmen könnte. Denn für die Kandidaten ist das Bekenntnis zu einer Partei meist nicht viel mehr als das Zugangsbillett für die Karriereleiter.
Das kann zu amüsanten Situationen führen, wie etwa beim Bundesverwaltungsgericht. Dessen ...