Endlich liegt der dreizehnseitige Entwurf des institutionellen Rahmenabkommens (Insta) zwischen der Schweiz und der EU auf dem Tisch. Das Ergebnis ist für Verfechter von Selbstbestimmung, Unabhängigkeit und direktdemokratischen Volksrechten wenig erbaulich. Vorgesehen werden nämlich eine automatische (keine dynamische) Übernahme von EU-Recht inklusive Ausgleichs- beziehungsweise Strafmassnahmen, regelmässige Tributzahlungen für den Zugang zum Binnenmarkt, die Einführung der Unionsbürgerrichtlinie sowie eine Super-Guillotineklausel – mit einer Kündigung des institutionellen Abkommens würden sämtliche unterstellten Abkommen gekü ...