Das Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 5. Mai 2020 – «Beschlüsse der EZB zum Staatsanleihekaufprogramm kompetenzwidrig» – war ein Paukenschlag. Die Richter stellten sich damit gegen die frühere Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), der das Anleihekaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) gebilligt hatte. Der Verfassungsgerichtsentscheid hat die politisch Verantwortlichen nun auf dem falschen Fuss erwischt. Sie haben sich mit dem Urteil aber nicht kritisch auseinandergesetzt, sondern waren empört, dass ein nationales Gericht es wagte, dem EuGH Schranken zu setzen.
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