Die neuen Eigenkapitalvorschriften für die global tätigen Banken, bekannt unter Basel III, haben einschneidende Konsequenzen. Bisher konnten sich die Geldhäuser ihre gute Quote im Kernkapital mit nachrangigen Anleihen holen. Das sind Obligationen, die im Konkursfall erst nach allen anderen Gläubigern bedient werden, also nachrangig sind. Nachrangige Anleihen sind Fremdkapital. Doch nur weil sie im Konkursfall schlechter gestellt sind, rechneten die Aufsichtsbehörden diese bisher grosszügig dem Eigenkapital zu. Basel III macht damit Schluss. Völlig zu Recht, denn was nützt eine hohe Eigenkapitalquote, wenn diese erst wirksam wird, wenn die Bank bereits Konkurs gemacht hat.
Die beiden ...