Angestellten darf nicht gekündigt werden, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen oder nach einem Unfall krankgeschrieben sind oder Militärdienst leisten. Das Kün- digungsverbot gilt auch während der Schwangerschaft bis 16 Wochen nach der Geburt. Diese Sperrfristen sollen Arbeitnehmer schützen, die bei der Arbeitsplatz-Suche eingeschränkt sind.
Die Arbeitgeber müssen im Weiteren Angestellten, die wegen Krankheit, Un- fall, Schwangerschaftsbeschwerden oder Militärdienst nicht arbeiten können, eine Zeitlang den Lohn bezahlen im ersten Dienstjahr während dreier Wochen, danach länger. Die Details regelt je nach Re- gion die Basler, die Zürcher oder die Ber- ner Skala.
Die Arbeitgebe ...