Schweigen zur Alternativmedizin
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Schweigen zur Alternativmedizin
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Schweigen zur Alternativmedizin

Noch bevor der Bund über die Komplementärmedizin entschieden hat, sind bereits viele homöopathische und anthroposophische Medikamente kassenpflichtig. Ist deren Wirksamkeit wissenschaftlich belegt, wie das Gesetz es fordert? Die zuständigen Stellen geben keine Auskunft.
Das Verdikt des Stimmvolks im Mai 2009 war eindeutig: Die Komplementärmedizin soll im Gesundheitswesen stärker berücksichtigt werden. Nun steht das Bundesamt für Gesundheit (BAG) vor einer schwierigen Entscheidung: Welche Leistungen von fünf alternativen Heilmethoden sollen in den Katalog der Krankengrundversicherung aufgenommen werden? Die Bedingungen des Gesetzes sind klar: Die Leistungen müssen wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein. Die Wirksamkeit muss nach wissenschaftlichen Methoden nachgewiesen sein. Alle fünf Heilmethoden, um die sich die Diskussion dreht – also die Homöopathie, die Neuraltherapie, die Phytotherapie, die anthroposophische Medizin und die traditionel ...
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