Vor dem Gesetz sind alle gleich, heisst es. Dieser Grundsatz gilt allerdings nicht überall. In den Steuerämtern wird er sogar durchbrochen. Die Behörden teilen ihre «Kunden» nämlich in Kategorien ein, die sich mit dem Gleichheitsprinzip nicht vereinbaren lassen. Ist einer Schweizer oder Ausländer mit C-Bewilligung, kann seine Steuerrechnung höher ausfallen als bei Ausländern mit einer B-Bewilligung.
Der Unterschied lässt sich an der Steuerrechnung ablesen. Und er kann ins dicke Tuch gehen, wie Beispiele zeigen, die der Steuerexperte Kurt Widmer von KPMG für die Weltwoche ausgerechnet hat. Zum Beispiel in der Stadt Zürich. Ein Schweizer Haushalt ohne Kinder, der brutto 102 000 F ...