Politische Entscheidungen im Kontext des EU-Schweiz-Verhältnisses werden gemäss Vertragspaket nicht mehr ausgehend von der staatsbürgerlichen Autonomie bottom-up, sondern top-down im Rahmen von Gemischten Ausschüssen und gemischten Schiedsgerichten gestaltet und entschieden. Deren Mitglieder setzen sich paritätisch aus Experten aus der EU und aus der Schweiz zusammen. Der Bundesrat wählt die Experten aus, die die Interessen der Schweiz gegenüber der EU vertreten sollen, ohne dass diese demokratisch legitimiert und gewählt werden. Die meisten Mitglieder dieser Gremien werden aus der Bundesverwaltung oder aus dem diplomatischen Dienst stammen. Hierfür soll auch der Personenetat ...