Völlig unbeachtet von der Öffentlichkeit, setzte Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf (BDP) am 1. März 2010 die Verordnung 143.5 in Kraft. Vordergründig geht es um ReiseausÂweise für Flüchtlinge, die dem biometrischen Schweizer Pass angeglichen wurden. Die wichtigste Neuerung war indes, für den Laien schwer erkennbar, beiläufig in den Gesetzestext verpackt: Stillschweigend gewährt die Schweiz seither vorläufig aufgenommenen Asylanten volle Reisefreiheit. Was bedeutet das?
Wer kein Asyl bekommt, jedoch aus humanitären oder technischen Gründen (zum Beispiel wegen fehlender Dokumente) nicht ausgeschafft werden kann, erhält einen soÂgeÂnanÂnten F-Ausweis. Theoretisch dürf ...