Als Eugen Huber im Sommersemester 1873 seine erste rechtsgeschichtliche Vorlesung an der Universität Zürich ankündigt, bleibt der Hörsaal leer. Der Name «Huber» lockt keinen einzigen Studenten an. Doch im Laufe seiner Karriere wird der Professor europaweit zum Inbegriff exzellenter Jurisprudenz. Er gilt als Vater des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs (ZGB), zählt zu den angesehensten Rechtsgelehrten. Junge Schweizer Juristen strömen scharenweise zu den Vorlesungen des Berner Professors.
Auch jenseits der Landesgrenzen ist Huber einer der renommiertesten Vertreter seines Fachs. Nicht nur die Universitäten von Zürich und Genf, sondern auch diejenigen von Leipzig und Groningen machen ...