Es sind deutliche Worte, mit denen Bundesrichter Andreas Zünd in der Schweiz am Wochenende das Schiedsgerichtsverfahren, wie es im EU-Rahmenabkommen vorgesehen ist, kritisiert. Zünd sorgt sich, dass das Bundesgericht an Bedeutung verlieren würde, sollte das Schiedsgericht installiert werden. Die geplante Streitbeilegung käme einer «Negierung des Rechtsstaates» gefährlich nahe, schreibt er. Zünd stösst sich daran, dass die EU immer dann, wenn sie mit einem Bundesgerichtsurteil zur Auslegung von EU-Recht nicht einverstanden wäre, dieses vor den Gemischten Ausschuss bringen könnte. Dort würden dann Schweizer und europäische Beam ...