Der Tatbestand der Majestätsbeleidigung wurde in Deutschland mit dem Ende der Monarchie abgeschafft. In der BundesreÂpuÂblik ist die «Verunglimpfung des Bundespräsidenten» strafbar. Der entsprechende Paragraf 90 des Strafgesetzbuches kommt aber extrem selten zur Anwendung. Die Tat kann nur «mit Ermächtigung des Bundespräsidenten verfolgt» werden. Auch der Tatbestand der Gotteslästerung wurde neu gefasst. Verfolgt wird nicht mehr, wer den Herrn lästert, sondern nur noch, wer «den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören»; man darf vor einer Kirche oder einem Freidenkerhei ...