In den letzten hundert Jahren sind in der Schweiz ungefähr 900000 Personen eingebürgert worden. Bis 1950 waren es selten mehr als 5000 im Jahr, wie Avenir Suisse in ihrer neuen Studie über das Schweizer Bürgerrecht aufzeigt. In den letzten zwölf Jahren hat sich die Quote hingegen verfünffacht, von 8700 auf 38800 Personen (2002). Dies, weil einerseits immer mehr Ausländer die primäre Einbürgerungsbestimmung erfüllen – 12 Jahre Wohnsitz – und entsprechend mehr Anträge stellen; anderseits haben die erleichterten Einbürgerungen markant zugenommen, von 330 (1990) auf 11400 (2002). Bei ordentlichen Einbürgerungen gibt es keinen Rechtsanspruch, bei erleichterten hingegen schon. Let ...