Das Urteil ist unverdächtig, denn es stammt von den Initianten selber. Ihr Anliegen, so jubeln die Urheber der radikalen Volksinitiative «Schutz vor Rasern», sei «praktisch 1:1 als Gesetzestext übernommen» worden. So ist es tatsächlich. Seit Jahresanfang gelten massive Verschärfungen. Bundesrat und Parlament machten sich die Forderungen der Initianten bis ins Detail zu eigen.
Neu gilt automatisch als «Raser», wer in Zone 30 mindestens 40 km/h zu schnell fährt, innerorts 50, ausserorts 60 und auf der Autobahn 80 km/h über dem Limit. Auch wer «waghalsig» überholt und dabei das «hohe Risiko» eines Unfalls eingeht, fällt unter den «Rasertatbestand» – wie immer solches � ...