Der renommierte Anwalt genoss nicht zuletzt als Gatte einer auf Bundes- und Kantonsebene ehemals sehr bekannten CVP/Mitte-Politikerin grosses Vertrauen. Doch scheint, dass er seine treuhänderische Funktion wenig treulich erfüllt hat. Er soll laut St. Galler Staatsanwaltschaft als Willensvollstrecker bei Erbgängen rund 580.000 Franken in die eigenen Taschen gesteckt haben. Die Strafverfolgungsbehörde wirft dem Toggenburger Juristen mehrfache Veruntreuung, mehrfache Urkundenfälschung und ungetreue Geschäftsführung vor und fordert eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren.
...