Vor einiger Zeit beantragte ein sechzigjähriger Flüchtling aus dem Tschad, der seit 25 Jahren in der Schweiz lebte und eine IV-Rente bezog, für seine zwei im Ausland lebenden Töchter eine Kinderrente. Die IV-Stelle in Bern lehnte diesen Antrag jedoch ab, weil die Kinder Tschaderinnen sind und ausserdem bei ihrer Mutter in Frankreich leben.
Skandalöse Anreize
Der Bundesbeschluss über die Rechtsstellung der Flüchtlinge un ...