Vor zwei Jahren trat in der Schweiz das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Zentral beim Wechsel war der Ersatz der kommunalen Vormundschaftsbehörden und der kantonalen Vormundschaftsämter durch sogenannte Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB), die mit Fachleuten besetzt sind. An vielen Orten würden noch immer «Laien, die politisch gewählt sind und keine einschlägigen fachlichen Vorgaben erfüllen müssen», in Vormundschaftsbehörden amten, bemängelte der Bundesrat damals in seiner Botschaft zur Gesetzesänderung. Darum entscheiden heute gemischte Teams mit Juristen, Sozialarbeitern, Pädagogen und Ärzten über das Schicksal gefährdeter Kinder und Erwachsener. ...