Das operationelle Ende der Swissair rückt näher, die Nerven liegen blank. Das ist ein guter Nährboden für Gehässigkeiten. Vorerst ging es dieser Tage um die Frage, ob und wie viel die Swiss Air Lines der Swissair für die Verwendung des Markennamens «Swiss» schuldet.
Die vom amtierenden Sachwalter unterstützte Klage der Swissair war nicht nur seit Januar öffentlich angekündigt, sie ist auch logisch. Es war die Pflicht der Kläger, sich für die Erhaltung der Substanz und damit für die Begrenzung des Gläubigerschadens einzusetzen – ein vorsorgliches Verbot des neuen Namens wurde allerdings Anfang Woche von einer ersten Instanz zunächst abgelehnt. Dass sich die Swiss Air Lines g ...