Im letzten Lehrjahr brach Jasmin C.* gegen den heftigen Widerstand ihrer Eltern ihre Ausbildung ab. Ihre Mutter glaubt, dass der wahre Grund eine panische Angst vor der Lehrabschlussprüfung gewesen sei. Die eben volljährig gewordene Jasmin C. wich dem Konflikt im Elternhaus aus und zog bei einer ehemaligen Arbeitskollegin ein, die sie bei der Fürsorge einführte. Das Sozialamt zahlte fortan für ihren Lebensunterhalt — und schickte die Rechnung umgehend an die Eltern. Diese wären zwar ohne weiteres in der Lage gewesen, für ihre Tochter zu zahlen. Doch sie missbilligten das Vorgehen aus prinzipiellen Überlegungen. Die Eltern wollten Jasmin wieder zu Hause aufnehmen, mit der Auflage al ...