Stellen Sie sich vor, Sie gehörten dem Verwaltungsrat der Privatbank Y an. Eines Tages trifft ein Schreiben ein. Absender: Staatsanwaltschaft Köln. «Sehr geehrte Damen und Herren, die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt gegen bekannte und unbekannte verantwortliche Mitarbeiter der Privatbank Y wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehungen in besonders schweren Fällen durch deutsche Kunden.» Die «eingehende Analyse vieler Selbstanzeigen» lasse «belastbar» den Schluss zu, «dass [...] Mitarbeiter und verantwortliche Leitungspersonen diese Kunden in Kenntnis der steuerstrafrechtlich relevanten Umstände betreut und deren Straftaten systematisch gefördert haben». Es steh ...